Nutzungsbedingungen SaaS
§ 1 Geltungsbereich, Änderung
- Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dSign Systems GmbH, Waldhausstraße 14, 98574 Schmalkalden (fortan: dSign) und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dSign hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
- dSign behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. dSign wird diesbezüglich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Bedingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen fristgemäß, so ist dSign berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.
- Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher oder englischer Sprache statt. Auf diese Bedingungen und auf die unter Bezug auf diese Bedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
- Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort
- Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von dSign unterbreiteten Angebots in Textform oder im Rahmen des Bestellablaufs auf der Webseite taskcards.de durch den Kunden zustande. Im Rahmen des Bestellablaufs kann der Kunde mit dem Bestell-Button ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an dSign übermitteln, welches dSign entsprechend annehmen kann. dSign hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.
- Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von dSign zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder der Leistungsbeschreibung und/oder dem übersandten Angebot. Grundsätzlich erbringt dSign für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software (Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software von dSign zur Nutzung über das Internet und Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von dSign zu dem vorgenannten Zweck.). dSign stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet dSign die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
- dSign beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.
- dSign ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Software laufend weiterzuentwickeln.
- dSign überlässt dem Kunden grundsätzlich einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zum vertraglich geschuldeten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird dSign den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit bei dSign nachbestellen. Für den Fall, dass in einem Tarif „unbegrenzter Speicher“ angeboten wird, kann dieser, soweit der Speicher nicht in vertragsgemäßem Umfang genutzt wird, beschränkt werden.
- dSign trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.
- Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, soweit nicht im Zusammenhang mit dem vereinbarten Paket geschuldet.
- Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
- dSign darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von dSign wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber dSign nicht nachkommt.
- Kommt dSign mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dSign eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.
- Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von dSign, wenn sich nicht etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.
- Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.
§ 3 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit
- Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
- Für kostenlose Dienste von dSign besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten.
- Für die kostenpflichtigen Dienste bietet dSign eine Netzverfügbarkeit von 99 % im Jahresdurchschnitt. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten durch dSign, welche rechtzeitig angekündigt werden.
§ 4 Pflichten des Kunden
- Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Belege für Vergünstigungen bei Vertragsschluss vorzulegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die von dSign erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.
- Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an dSign überlassenen oder hochgeladenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von dSign zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen auf der genutzten Plattform gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leistungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.
- Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessengerechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leistungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Aufzählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
- Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Prozessbeschreibungen und weitere Informationen vollständig vorlegen.
- Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftspersonen verfügbar und auskunftsbereit sind.
- Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhängenden Entscheidungen treffen kann.
- Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
- Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
- Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
- Der Kunde bekommt von dSign eine „User ID“ und ein Passwort, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. dSign ist berechtigt, die Übergabe der Userdaten durch eine Oberfläche zu ersetzen, in der der Kunde selbst Accounts verwalten kann.
- Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dSign hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden oder vom Kunden bestimmten Personen bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
- Die vertraglich geschuldete Funktionalität wird ausschließlich für Browser, die auf Chromium basiert sind, gewährleistet. Soweit andere Browser verwendet werden, ist eine Funktionalität innerhalb dieser Browser nicht geschuldet.
- Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist untersagt.
- Für den Fall, dass der Kunde in ein Paket mit geringerem Leistungsumfang wechselt, ist er verpflichtet, die jeweiligen Inhalte entsprechend dem neuen Paket unverzüglich anzupassen. dSign ist nach Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf berechtigt, die Inhalte entsprechend des Umfangs des neuen Pakets nach billigem Ermessen zu löschen.
- Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Inhalte in vertretbaren Abständen zu exportieren/sichern, auch und insbesondere zum Ablauf des Vertragsverhältnisses. dSign ist berechtigt, die hinterlegten Inhalte nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu löschen.
- Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht dSign eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.
§ 5 Nutzungsrechte
- Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von dSign zur Verfügung gestellten Leistungen gehen an den Kunden jeweils nur unter der Bedingung der Zahlung des vereinbarten Mietzinses über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertragslaufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden lizenzrechtlichen und/oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.
- Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dSign zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kunden eingeräumt werden.
- dSign ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterentwicklungen auch bei weiteren Aufträgen frei einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwerten.
§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug
- Der Kunde verpflichtet sich, dSign für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt inkl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.
- Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.
- Für den Fall, dass der Kunde grundsätzlich berechtigt zu Vergünstigungen im Rahmen des Vertrages ist (zum Beispiel non profit), laufen diese Vergünstigungen erst ab Zugang eines aussagekräftigen Belegs für die Berechtigung der jeweiligen Vergünstigung.
- Für den Fall, dass der Kunde die Nutzeranzahl herabsetzt, wird dies erst bei der erneuten Abrechnung zu Beginn den nächsten Vertragszeitraums berücksichtigt. Eine Rückerstattung in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
- Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber dSign in Textform zu erheben. Rechnungen von dSign gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.
- dSign ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
Das folgende Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher bei Fernabsatzverträgen:
1. Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen, gemäß § 355 BGB. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (dSign Systems GmbH, Waldhausstraße 14, 98574 Schmalkalden Tel.: 03683 4661872, E-Mail-Adresse: info@dsign-systems.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Sie können das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite https://taskcards.eu/de/vertrag-widerrufen/ elektronisch ausfüllen und übermitteln. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
2. Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
3. Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten bei einem Vertrag, der den Verbraucher zur Zahlung eines Preises verpflichtet, wenn der Unternehmer mit der Vertragserfüllung begonnen hat, der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Vertragserfüllung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass durch seine Zustimmung mit Beginn der Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht erlischt, und der Unternehmer dem Verbraucher eine Bestätigung gemäß § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat.
4. Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
AndSign Systems GmbH
Waldhausstraße 14
98574 Schmalkalden
E-Mail-Adresse: info@dsign-systems.net
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Vertragsnummer/Rechnungsnummer
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
§ 8 Gewährleistung/Haftung
- dSign gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages. dSign übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.
- Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dSign zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leistungen von dSign ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.
- Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist jedoch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen.
- Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder dSign durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von dSign zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.
- Der Kunde wird dSign bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüglich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.
- Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von dSign durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Mangels vermieden werden können.
- Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
- Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.
- Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: dSign ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfüllung. dSign ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.
- Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von dSign für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.
- Für den Fall, dass Leistungen von dSign von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
- dSign haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Für sonstige Schäden haftet dSign nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).
- Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.
- Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet dSign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Abständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die Sicherungspflicht nicht vertraglich auf dSign übertragen wurde.
- Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von dSign.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
§ 9 Sperrung
- dSign ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte dSign davon in Kenntnis setzen. dSign hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
- dSign ist weiterhin berechtigt ein Konto zu sperren, wenn ein Kunde gegen seine Pflichten aus diesen Bedingungen wiederholt verstößt oder wenn bereits die Schwere eines einzelnen Verstoßes dazu geeignet ist.
- dSign kann einen Kunden insbesondere sofort sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat oder Leistungen der Internetseite missbraucht.
- Wenn das Konto des Kunden von dSign gesperrt oder gekündigt wurde, ist dieser nicht berechtigt, sich erneut anzumelden.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
- Der Vertrag wird für den jeweils vereinbarten Zeitraum geschlossen, in der Regel für 1 Monat oder 1 Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und kann von beiden Parteien in Textform oder über den entsprechenden Button im Portal mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums (frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit) beendet werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den Vertragszeitraum, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird.
- Für den Fall, dass dSign dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum einräumt, endet der Vertrag, soweit nicht anders vereinbart, mit Ende des Testzeitraums.
- Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist dSign insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet und/oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 11 Wechsel und Datenportabilität
- Der Kunde ist berechtigt, während der Vertragslaufzeit den Anbieter zu wechseln. Die Frist für die Beantragung des Wechsels (Wechselfrist) beträgt zwei Monate. Die Übergangsfrist für die Durchführung des Wechsels einschließlich der Datenübertragung (Durchführungsfrist) beträgt 30 Kalendertage nach Ablauf der Wechselfrist. Sollte die Durchführungsfrist technisch nicht einzuhalten sein, informiert der dSign den Kunden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach der Beantragung des Wechsels über die Undurchführbarkeit und benennt einen alternativen Zeitraum, der sieben Monate nicht überschreiten darf. Der Kunde ist seinerseits berechtigt, die Übergangsfrist einmal um einen für seine Zwecke angemessenen Zeitraum zu verlängern.
- Der Kunde ist gegenüber seinen Endnutzern alleiniger Ansprechpartner für sämtliche Anfragen auf Datenzugang gemäß Art. 4 und Art. 5 Data Act. Der Kunde verpflichtet sich, eingehende Anfragen eigenständig auf ihre rechtliche Berechtigung zu prüfen.
- Ein Umzug auf eine eigene IKT-Infrastruktur umfasst die Bereitstellung der exportierbaren Daten in einem maschinenlesbaren Format zur weiteren Verwendung durch den Kunden. Eine Verpflichtung zur Bereitstellung der TaskCards-Software zur Installation auf kundeneigenen Servern ist damit nicht verbunden.
- Soweit der Kunde technisch nicht selbst in der Lage ist, die vom Endnutzer angeforderten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format bereitzustellen, wird der Anbieter den Kunden hierbei unterstützen.
- dSign verpflichtet sich, den Kunden sowie von ihm autorisierte Dritte beim Wechsel während der Dauer des Wechsels (gemäß 11.1 maximal 2 Monate Ankündigungsfrist und 30 Tage Durchführungsfrist) angemessen zu unterstützen, die Kontinuität der Dienste aufrechtzuerhalten, über bekannte Risiken für die ununterbrochene Erbringung der Funktionen oder Dienste zu informieren und ein hohes Maß an Datensicherheit insbesondere während der Übertragung und Speicherung der Daten zu gewährleisten.
- Der Kunde leitet berechtigte Anfragen des Endnutzers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5 Werktagen, in Textform an den Anbieter weiter. Die Weiterleitung muss alle für die Identifikation des Endnutzers und der betroffenen Daten erforderlichen Informationen enthalten. Der Anbieter wird die angeforderten Daten innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel innerhalb von 15 Werktagen nach Erhalt der vollständigen Informationen) dem Kunden zur Weitergabe an den Endnutzer zur Verfügung stellen.
- Der Kunde wird dem Anbieter den für die Bearbeitung der Anfragen entstehenden personellen und technischen Zusatzaufwand angemessen vergüten, sofern dieser Aufwand über die Bereitstellung standardisierter Export-Schnittstellen (Self-Service-APIs) hinausgeht.
- Alle exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte, die direkt vom Kunden generiert wurden oder sich direkt auf den Kunden beziehen, stehen dem Kunden während eines Abrufzeitraums von mindestens 30 Kalendertagen nach Ablauf der Durchführungsfrist (Abruffrist) zum Abruf in einem gängigen digitalen Format zur Verfügung. Nach Ablauf dieses Zeitraums oder eines vereinbarten alternativen Zeitraums werden die Daten vollständig gelöscht, sofern der Wechsel erfolgreich vollzogen wurde. Ausgenommen vom Abruf sind Daten, die für die interne Funktionsweise der Software erforderlich sind, soweit diese schützenswerte Geschäftsgeheimnisse von dSign betreffen, und ohne dass der Wechsel dadurch verzögert oder behindert wird.
- Das Vertragsverhältnis gilt als beendet, wenn der Wechsel zu einem anderen Anbieter oder auf eine eigene IKT-Infrastruktur erfolgreich vollzogen wurde oder wenn nach Ablauf der Wechselfrist die Löschung der exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte auf Anweisung des Kunden erfolgt.
- Sofern der Kunde von seinem Recht zum Wechsel Gebrauch macht und der Wechsel zu einer Beendigung des Vertragsverhältnisses führt, hat der Kunde eine Einmalzahlung in Höhe der Summe der monatlichen Vergütungen zu leisten, die ab dem Zeitpunkt der wechselbedingten Vertragsbeendigung bis zum Ende der regulär vereinbarten Mindestvertragslaufzeit bzw. Restlaufzeit bis zum nächsten Beendigungszeitpunkt durch ordentliche Kündigung des Vertrages noch fällig gewesen wären. Diese Regelung gilt entsprechend auch für weitere Leistungen, die im Rahmen des Vertrags mit einer Mindestvertragslaufzeit bzw. festen Laufzeit abgeschlossen wurden.
§ 12 Höhere Gewalt
dSign ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epidemien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen.
§ 13 Freistellung
- Der Kunde stellt dSign, dessen Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprüchen oder Forderungen Dritter - einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung - frei, die auf Grund seines Verschuldens aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und angeblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen. dSign behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Kunden führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Kunden bleiben hiervon unberührt. Es bleibt im Ermessen von dSign, ob er bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inanspruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennt oder nicht. Der Kunde kann sich bei einer Akzeptanz eines solchen Anspruches durch dSign nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Es kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.
- dSign wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein dem Kunde zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder behördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.
- Der Kunde wird dSign nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die dSign zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Urheberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann dSign vom Kunden verlangen, dass dieser neben den Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung auch die Kosten für etwaige Schadensersatzbeträge übernimmt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Sofern der Kunde Kaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Landgericht Meiningen. dSign ist berechtigt den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertragsdauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform.