Nutzungsbedingungen SaaS

§ 1 Geltungsbereich, Änderung

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen dSign Systems GmbH, Waldhausstraße 14, 98574 Schmalkalden (fortan: dSign) und dem jeweiligen Kunden und gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen der Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dSign hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

2. dSign behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Nennung von Gründen zu än-dern. dSign wird diesbezüglich spätestens vier Wochen vor Inkrafttreten der Änderung der Be-dingungen dem Kunden davon mitteilen und ihm diese übermitteln. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung, dann gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Widerspricht der Kunde den geän-derten Bedingungen fristgemäß, so ist dSign berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündi-gen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen oder zu den bisherigen Bedin-gungen fortzusetzen.

3. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Auf diese Bedingungen und auf die unter Bezug auf diese Bedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deut-sches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

4. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

1. Der jeweilige Vertrag kommt durch Bestätigung des von dSign unterbreiteten Angebots in Text-form oder im Rahmen des Bestellablaufs auf der Webseite taskcards.de durch den Kunden zu-stande. Im Rahmen des Bestellablaufs kann der Kunde mit dem Bestell-Button ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages an dSign übermitteln, welches dSign entsprechend annehmen kann. dSign hält sich 14 Tage an ihr Angebot gebunden.

2. Die einzelnen Leistungsgegenstände sowie der Umfang der von dSign zu erbringenden Leistun-gen ergeben sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag und/oder der Leistungs-beschreibung und/oder dem übersandten Angebot. Grundsätzlich erbringt dSign für den Kunden SaaS-Dienstleistungen über das Medium Internet im Bereich Software (Überlassung der jeweils im Rahmen eines Angebots näher bezeichneten Software von dSign zur Nutzung über das Inter-net und Einräumung von Speicherplatz auf den Servern von dSign zu dem vorgenannten Zweck.). dSign stellt dem Kunden für die Dauer des jeweiligen Vertrages die vereinbarte Software in der jeweils aktuellen Version über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet dSign die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.

3. dSign beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten in angemessenem Zeitrahmen sämtliche Softwarefehler nach diesen Bestimmungen.

4. dSign ist berechtigt, aber nicht dazu verpflichtet, die Software laufend weiterzuentwickeln.

5. dSign überlässt dem Kunden grundsätzlich einen definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zum vertraglich ge-schuldeten Umfang ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr
ausreichen sollte, wird dSign den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente vorbehaltlich Verfügbarkeit bei dSign nachbestellen. Für den Fall, dass in einem Ta-rif „unbegrenzter Speicher“ angeboten wird, kann dieser, soweit der Speicher nicht in vertrags-gemäßem Umfang genutzt wird, beschränkt werden.

6. dSign trägt grundsätzlich dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten über das Internet abrufbar sind.

7. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, soweit nicht im Zusammenhang mit dem vereinbarten Paket geschuldet.

8. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstel-lung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.

9. dSign darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich unbeschadet der Rechte von dSign wegen Verzugs des Kunden um den Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Ver-pflichtungen gegenüber dSign nicht nachkommt.

10. Kommt dSign mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn dSign eine vom Kunden gesetzte Nachfrist nicht einhält.

11. Der Leistungsort ist grundsätzlich an dem Sitz von dSign, wenn sich nicht etwas anderes aus dem Vertrag oder der Art der Tätigkeit ergibt.

12. Ein über die Pflichten aus diesen Bestimmungen hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht gesondert vereinbart.

§ 3 Unterbrechung/Beeinträchtigung der Erreichbarkeit

1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit füh-ren, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.

2. Für kostenlose Dienste von dSign besteht kein Anspruch auf bestimmte Verfügbarkeiten.

3. Für die kostenpflichtigen Dienste bietet dSign eine Netzverfügbarkeit von 99 % im Jahresdurch-schnitt. Ausgenommen hiervon sind die Zeiten für Wartungs- und Pflegearbeiten durch dSign, welche rechtzeitig angekündigt werden.

§ 4 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Belege für Vergünstigungen bei Vertragsschluss vorzulegen.

2. Der Kunde ist verpflichtet, die von dSign erbrachten Leistungen, erstellten Werke und/oder überlassenen Nutzungsrechte nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke zu verwenden.

3. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die von ihm an dSign überlassenen oder hochgeladenen Grafiken, Texte, Bilder, Informationen, Daten, Fotos und Dateien für die vertrag-lich vereinbarten, von dSign zu erbringenden Leistungen, nicht gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Rechte Dritter verstoßen.

4. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der in Anspruch genommenen Leistungen selbst zu überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen auf der genutzten Plattform gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche oder sonstige leis-tungsschutzrechtliche Vorschriften verstoßen.

5. Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen. Erkennt eine Vertragspartei, dass Angaben und Anforderungen, gleich ob eigene oder solche der anderen Vertragspartei, fehlerhaft, unvollstän-dig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat sie dies und die ihr erkennbaren Folgen der anderen Partei unverzüglich mitzuteilen. Die Parteien werden dann nach einer interessenge-rechten Lösung suchen und anstreben, diese, gegebenenfalls nach den Bestimmungen über Leis-tungsänderungen, zu erreichen. Die Mitwirkungspflichten des Kunden ergeben sich grundsätz-lich aus dem jeweiligen Vertrag und/oder aus den Umständen des jeweiligen Vertrages. Die Auf-zählung der genannten Verpflichtungen ist dabei nicht abschließend. Insbesondere erbringt der Kunde folgende Leistungen unentgeltlich:
a. Er wird zu Beginn der Leistungen alle benötigten oder angeforderten Unterlagen, Prozess-beschreibungen und weitere Informationen vollständig vorlegen.
b. Er trägt zu jeder Zeit des Vertragszeitraums dafür Sorge, dass sachkundige Auskunftsperso-nen verfügbar und auskunftsbereit sind.
c. Er wird unmittelbar nach Vertragsschluss einen zuständigen Ansprechpartner benennen, der sämtliche Fragen der Projektdurchführung beantworten und alle damit zusammenhän-genden Entscheidungen treffen kann.

6. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidri-gen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.

7. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Soft-ware durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.

8. Der Kunde ist für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Da-ten und Informationen verantwortlich.

9. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sons-tige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Viren-schutzprogramme einzusetzen.

10. Der Kunde bekommt von dSign eine „User ID“ und ein Passwort, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu hal-ten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen. dSign ist berechtigt, die Übergabe der Userdaten durch eine Oberfläche zu ersetzen, in der der Kunde selbst Accounts verwalten kann.

11. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können ur-heber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dSign hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte dem Kunden oder vom Kunden bestimmten Personen bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu kön-nen.

12. Die vertraglich geschuldete Funktionalität wird ausschließlich für Browser, die auf Chromium ba-siert sind, gewährleistet. Soweit andere Browser verwendet werden, ist eine Funktionalität in-nerhalb dieser Browser nicht geschuldet.

13. Die Nutzung durch Crawler, Webagenten oder ähnliche Softwaretools, die einer vertragsgemäßen, üblichen Nutzung widersprechen, ist untersagt.

14. Für den Fall, dass der Kunde in ein Paket mit geringerem Leistungsumfang wechselt, ist er verpflichtet, die jeweiligen Inhalte entsprechend dem neuen Paket unverzüglich anzupassen. dSign ist nach Ablauf von zwei Wochen nach Ablauf berechtigt, die Inhalte entsprechend des Umfangs des neuen Pakets nach billigem Ermessen zu löschen.

15. Der Kunde ist verpflichtet, die jeweiligen Inhalte in vertretbaren Abständen zu exportieren/sichern, auch und insbesondere zum Ablauf des Vertragsverhältnisses. dSign ist berechtigt, die hinterlegten Inhalte nach Ablauf des Vertragsverhältnisses zu löschen.

16. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des Kunden, steht dSign eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, zu.

§ 5 Nutzungsrechte

1. Die vereinbarten Nutzungsrechte an den von dSign zur Verfügung gestellten Leistungen gehen an den Kunden jeweils nur unter der Bedingung der Zahlung des vereinbarten Mietzinses über. Gibt es keine gesonderte Nutzungsrechtvereinbarung in dem zu Grunde liegenden Angebot, so erhält der Kunde grundsätzlich nur ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich auf die Vertrags-laufzeit befristetes Nutzungsrecht für die bestimmungsgemäße Verwendung.

2. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Offenlegung und/oder Übertragung des Quellcodes, soweit keine zwingenden lizenzrechtlichen und/oder gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

3. Sämtliche Rechte an jedweder Software stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dSign zu, soweit nach diesen AGB oder einer sonstigen Vereinbarung keine Rechte an den Kun-den eingeräumt werden.

4. dSign ist berechtigt, jedwede Entwicklung und jedwedes Know-how aus Aufträgen/Weiterent-wicklungen auch bei weiteren Aufträgen frei einzusetzen und nach freiem Belieben zu verwer-ten.

§ 6 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug

1. Der Kunde verpflichtet sich, dSign für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt inkl. gesetzlicher MwSt. zu bezahlen.

2. Die Vergütungshöhe sowie der Abrechnungsmodus richten sich nach der jeweiligen vertragli-chen Vereinbarung oder nach diesen Bedingungen.

3. Für den Fall, dass der Kunde grundsätzlich berechtigt zu Vergünstigungen im Rahmen des Ver-trages ist (zum Beispiel non profit), laufen diese Vergünstigungen erst ab Zugang eines aussage-kräftigen Belegs für die Berechtigung der jeweiligen Vergünstigung.

4. Für den Fall, dass der Kunde die Nutzeranzahl herabsetzt, wird dies erst bei der erneuten Ab-rechnung zu Beginn den nächsten Vertragszeitraums berücksichtigt. Eine Rückerstattung in die-sem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

5. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber dSign in Textform zu erheben. Rech-nungen von dSign gelten als vom Kunden genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Wi-derspruchs.

6. dSign ist bei Zahlungsverzug des Kunden berechtigt, weitere Leistungen zurückzubehalten und laufende Leistungen zu unterbrechen.

§ 7 Gewährleistung/Haftung

1. dSign gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Best-immungen dieses Vertrages. dSign übernimmt die Mängelhaftung dafür, dass die vereinbarten Leistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind.

2. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von dSign zu vertre-tende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen und/oder Ergänzungen an den Leis-tungen von dSign ohne ausdrückliche Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.

3. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist je-doch spätestens am dritten Werktag in Textform einzureichen.

4. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: Sofern ein behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder dSign durch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten Aufwand hat, kann der Kunde mit den für Verifizierung und Fehlerbe-hebung erbrachten Leistungen von dSign zu ihren jeweils gültigen Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.

5. Der Kunde wird dSign bei der Mangelfeststellung und -beseitigung unterstützen und unverzüg-lich Einsicht in benötigte Informationen gewähren, aus denen sich die näheren Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.

6. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von dSign durch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Programmes oder einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die Auswirkungen des Man-gels vermieden werden können.

7. Der Kunde darf eine Minderung nicht durch Abzug von der vereinbarten monatlichen Pauschale durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach § 543 Abs.2 S.1 Nr.1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Er-satzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.

8. Eine Selbstvornahme durch den Kunden ist ausgeschlossen.

9. Wenn der Kunde kein Verbraucher ist, gilt ergänzend: dSign ist innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige Fehlschlagen der Nacherfül-lung. dSign ist vielmehr innerhalb der gesetzten Fristen oder angesichts der Umstände des Ein-zelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen berechtigt.

10. Die verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von dSign für Mängel, die bereits bei Ver-tragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

11. Für den Fall, dass Leistungen von dSign von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zu-gangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfal-lende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.

12. dSign haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglisti-gem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesund-heit.

13. Für sonstige Schäden haftet dSign nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

14. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vor-hersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

15. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet dSign insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, regelmäßige, in branchenüblich kurzen Ab-ständen durchzuführende, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können, soweit die Sicherungspflicht nicht vertraglich auf dSign übertragen wurde.

16. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von dSign.

17. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 8 Sperrung

1. dSign ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbeson-dere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte dSign davon in Kenntnis set-zen. dSign hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.

2. dSign ist weiterhin berechtigt ein Konto zu sperren, wenn ein Kunde gegen seine Pflichten aus diesen Bedingungen wiederholt verstößt oder wenn bereits die Schwere eines einzelnen Versto-ßes dazu geeignet ist.

3. dSign kann einen Kunden insbesondere sofort sperren, wenn dieser bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat oder Leistungen der Internetseite missbraucht.

4. Wenn das Konto des Kunden von dSign gesperrt oder gekündigt wurde, ist dieser nicht berech-tigt, sich erneut anzumelden.

§ 9 Laufzeit und Kündigung

1. Der Vertrag wird für den jeweils vereinbarten Zeitraum geschlossen, in der Regel für 1 Monat oder 1 Jahr. Das Vertragsverhältnis beginnt mit Vertragsschluss und kann von beiden Parteien in Textform oder über den entsprechenden Button im Portal mit einer Frist von einem Monat zum Ende des jeweiligen Vertragszeitraums (frühestens zum Ende der vereinbarten Mindestvertrags-laufzeit) beendet werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um den Vertragszeitraum, wenn nicht fristgemäß gekündigt wird.

2. Für den Fall, dass dSign dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum einräumt, endet der Ver-trag, soweit nicht anders vereinbart, mit Ende des Testzeitraums.
Alternativ: Für den Fall, dass dSign dem Kunden einen kostenlosen Testzeitraum einräumt, er-starkt der kostenlose Vertrag mit Ablauf der Testzeit zu einem kostenpflichtigen Vertrag ent-sprechend dem vorherigen Angebot oder dem, dem Test zu Grunde liegenden Lizenzmodell.

3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Zur fristlosen Kündigung ist dSign insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet und/oder die vertraglichen Bestim-mungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintli-chen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.

§ 10 Höhere Gewalt

dSign ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere Gewalt gelten alle un-vorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere Pandemien, Epide-mien, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnah-men.

§ 11 Freistellung

1. Der Kunde stellt dSign, dessen Angestellte, Beauftragte und Erfüllungsgehilfen von allen Ansprü-chen oder Forderungen Dritter - einschließlich angemessener Kosten zur Rechtsverteidigung - frei, die auf Grund seines Verschuldens aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag und an-geblicher Verstöße gegen diese Vereinbarung oder der angeblichen Verletzung von Rechten Dritter entstehen. dSign behält sich das Recht vor, die alleinige Verteidigung wahrzunehmen und jeden möglichen Streitfall, der zu einem Freistellungsanspruch gegen den Kunden führen kann, allein zu übernehmen. Die Freistellungspflichten des jeweiligen Kunden bleiben hiervon unbe-rührt. Es bleibt im Ermessen von dSign, ob er bei einer nicht offensichtlich unbegründeten Inan-spruchnahme durch Dritte Ansprüche anerkennt oder nicht. Der Kunde kann sich bei einer Ak-zeptanz eines solchen Anspruches durch dSign nicht darauf berufen, dass ein solcher Anspruch nicht besteht. Es kann diese Möglichkeit jedoch abwenden, wenn er ausdrücklich die Haftung für das weitere Vorgehen übernimmt.

2. dSign wird den Kunden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen unverzüglich informieren, wenn Dritte oder Behörden ihm gegenüber Ansprüche geltend machen oder Anhaltspunkte dafür
bekannt werden, dass ein dem Kunde zuzurechnender Verstoß gegen gesetzliche und/oder be-hördliche Vorschriften bzw. eine Verletzung von Rechten Dritter vorliegt.

3. Der Kunde wird dSign nach besten Kräften bei der Rechtsverteidigung unterstützen. Beruht die dSign zur Last gelegte Rechtsverletzung darauf, dass vom Kunden oder auf Veranlassung des Kunden online zugänglich gemachte Daten, Gestaltungen und/oder sonstige Informationen Ur-heberrechte, Markenrechte und/oder andere gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen, so kann dSign vom Kunden verlangen, dass dieser neben den Kosten der angemessenen Rechtsver-teidigung auch die Kosten für etwaige Schadensersatzbeträge übernimmt.

§ 12 Schlussbestimmungen

Sofern der Kunde Kaufmann, Körperschaft des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Son-dervermögen ist, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten betreffend des Vertragsverhältnisses das Landgericht Meiningen. dSign ist berechtigt den Kunden auch an einem anderen Gerichtsstand zu verklagen. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder während der Vertrags-dauer unwirksam werden, so wird diese Vereinbarung in allen übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt und gilt unverändert weiter. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine andere, zulässige Bestimmung ersetzt werden, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Änderungen oder Ergänzungen des jeweiligen Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit min-destens der Textform.

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